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 AGB
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Züripress Alexander Saheb

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Züripress Alexander Saheb – im nachfolgenden Züripress - und dem Auftraggeber. Die AGB sind integrierter Bestandteil jeden Auftrages. Alle Abweichungen bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Die AGB können von Züripress jederzeit ergänzt oder angepasst werden

Angebot & Auftrag

Das auf Anfrage abgegebene Angebot für journalistische Leistungen umfasst Inhalt, Umfang und Preis der nachgefragten Leistung. Es gilt für 14 Tage. Mehrwertsteuer wird nicht verrechnet. Der Auftrag kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Er gilt als angenommen, wenn eine mündliche oder schriftliche Bestätigung von Züripress abgegeben wurde.

Folgeaufträge

Ohne weitere Vereinbarungen erteilte und angenommene Folgeaufträge werden zu den gleichen Konditionen wie der erste erteilte Auftrag abgewickelt. Honorare werden proportional an den Umfang des Folgeauftrages angepasst, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Lieferfristen und Lieferform

Zugesicherte Lieferfristen sind verbindlich. Wenn der Auftraggeber die Lieferung von für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Materialien zugesichert hat, müssen diese zur fristgerechten Erledigung des Auftrages bei Auftragserteilung mitgeliefert werden. Bestellte Texte werden als Word-Dokument per E-Mail an die Adresse des Auftraggebers geliefert. Das Korrekturlesen erfolgt über die Autokorrektur des Word-Programmes. Für jegliche auf die Verwendung elektronischer Kommunikationsmedien zurückgehende Schäden (Viren, etc.) übernimmt Züripress keine Haftung.

Vertraulichkeit

Im Zuge der Auftragserteilung und Abwicklung zugänglich gemachte Informationen über den Auftraggeber werden vertraulich behandelt.

Nachbesserung

Nachbesserungen werden auf Wunsch des Auftraggebers ohne weiteres ausgeführt. Ab der zweiten Nachkorrektur auf Wunsch des Auftraggebers werden die anfallenden Kosten entsprechend dem notwendigen Zeitaufwand verrechnet.

Mehraufwand

Sofern bei der Auftragsabwicklung ein bei Angebotserstellung und Auftragsannahme unvorhersehbarer Mehraufwand anfällt, wird der Auftraggeber benachrichtigt. Es wird dann eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber nach der Erteilung eines Auftrages Änderungen an dessen Umfang, Inhalt oder Liefertermin vornehmen möchte.

Rücktritt vom Auftrag

Wenn der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurücktreten möchte, werden ihm die bisher geleisteten Arbeiten in Rechnung gestellt.

Zahlungsfrist

Nach Beendigung des Auftrages erhält der Auftraggeber eine Rechnung, die binnen dreissig Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar ist. Wenn Aufträge eine Bearbeitungsdauer von zwei Wochen überschreiten, sind Akontorechnungen möglich.

Honorarstreitigkeiten

Bei Auseinandersetzungen über die Höhe des zu zahlenden Honorars gelten die Honorarrichtlinien des Verbandes Schweizer Fachjournalisten als vereinbart. Zur Schlichtung kann die Rechtsberatung des Verbandes angerufen werden.

Haftung

Alle Leistungen der Züripress werden mit gebührender Sorgfalt und angemessenem journalistischen Qualitätsanspruch erstellt. Dennoch wird keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Inhalte übernommen. Züripress haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt auf gelieferte Informationen zurückgehen. Der jeweilige Auftraggeber haftet allein und vollumfänglich, wenn Dritte aus der Publikation der gelieferten Materialien Ansprüche geltend machen.

Urheberrecht, Nutzungsrecht

Das Urheberrecht für die gelieferten Beiträge verbleibt vollumfänglich beim Urheber. Der Auftraggeber erwirbt das einfache Nutzungsrecht für die einmalige Publikation im vereinbarten Medium. Weitere Nutzungen sowie jede Übertragung von Rechten auf Dritte sind mit dem Urheberrechtsinhaber vorgängig abzusprechen. Die Multimediarechte liegen bei der Pro Litteris. Bei unberechtigter Verwertung wird der Verantwortliche schadenersatzpflichtig.

Rechtsprechung und Gerichtsstand

Jeder erteilte Arbeitsauftrag unterliegt Schweizerischem Recht. Soweit dazu nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des OR Art. 394 ff über den einfachen Auftrag. Gerichtstand ist Zürich.  

 
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